Panoramaaufnahme der Außenansicht des Hotel Vier Jahreszeiten in Hamburg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Konferenz und Banketträumen des Hotels für Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Vitrinen und sonstige Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt.
Die Überlassung, insbesondere die Unter- und Weitervermietung von Räumen, Flächen oder Vitrinen ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels erlaubt.
Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen des Hotels enthalten, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

II. Vertragspartner
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

III. Leistung, Preis, Zahlung
Die Verpflichtungen des Veranstalters zur Zahlung des vereinbarten Entgelts beinhalten auch die Erstattung der für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen seitens Dritter.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsrückstand ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen berechnet das Hotel einen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld).

IV. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise falls:
-Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
-Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht worden sind.
-Veranstaltungen, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb stören.
-Veranstaltungen, welche die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.-Bei einem Verstoß des Bestellers / Veranstalters gegen die Regelungen in Ziffer I dieser Bedingungen.

Das Hotel wird den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.
Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel besteht nicht, es sei denn, dieses hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

V. Technische Einrichtung und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handelt es im Namen, in Vollmacht und in Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe derartiger Anlagen. Der Veranstalter stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragtem Dritte unter Benutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Für die Verwendung derartiger Geräte auftretende Störung oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels haftet der Veranstalter. Die durch die Verwendung entstehenden Kosten berechnet das Hotel pauschal.
Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr in Rechnung stellen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden im Rahmen des Möglichen unverzüglich behoben.

VI. Verlust oder Beschädigung vom Veranstalter, dessen Gäste und Besucher etc. mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige- auch persönliche Gegenstände des Veranstalters und dessen Besucher, Gäste und Mitarbeiter etc. befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung derartiger Gegenstände keine Haftung, es sei denn, seine Mitarbeiter treffen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Hotel empfiehlt dem Veranstalter die oben genannten Gegenstände auf eigene Kosten zu versichern.
Vom Veranstalter oder dessen Beauftragten mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, die Vorlage eines behördlichen Nachweises hierfür zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Ausstellung und Anbringung derartiger Gegenstände vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dieses, ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und Einlagerung dieser Gegenstände zu Lasten und Kosten des Veranstalters vorzunehmen. Belässt der Veranstalter derartige Gegenstände im Veranstaltungsraum oder sonstigen Räumen des Hotels, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt seitens des Hotels vorbehalten.

VII. Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kautionen, Bürgschaft) verlangen.

VIII. Allergie-Schulung
Falls sich unter Ihren Gästen Personen mit einer Lebensmittelallergie befinden, sind Sie verpflichtet, uns deren Namen und die Art der Allergie/n mitzuteilen, so dass wir die erforderlichen Maßnahmen in der Speisezubereitung ergreifen können. Auf Wunsch informieren wir Sie über sämtliche Zutaten der im Rahmen Ihrer Veranstaltung servierten Speisen.Falls Sie uns nicht über die von einer Lebensmittelallergie betroffene/n Person/en informiert haben, haften Sie für den gesamten Schaden und halten uns schadlos gegenüber allfälligen Schadenersatzforderungen von Geschädigten, sofern der Schaden nicht direkt durch fahrlässiges Verhalten unsererseits oder einen unserer Mitarbeiter verursacht wurde. Sofern der Schaden direkt durch unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit eines unserer Mitarbeiter verursacht wurde, so haften wir in angemessenem Rahmen für die Ihnen im Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage entstehenden Rechtskosten

IX. Schlussbestimmungen
Alle oben genannten Raten beinhalten die gesetzliche MwSt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Partner Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragraphen 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

Es gilt das Deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel Vier Jahreszeiten
Neuer Jungfernstieg 9 - 14
20354 Hamburg
Germany

Tel +49 (0) 40 34 94 0
Fax +49 (0) 40 34 94 26 00
hamburg@fairmont.com

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